Alarmstufe II – Neue Corona Verordnung

Zum 24. November 2021 hat Baden-Württemberg die Corona-Regelungen verschärft. Die weiter steigenden Infektionszahlen und die steigende Zahl der Menschen, die mit COVID-19 intensivmedizinisch betreut werden müssen, erfordern weitergehende Maßnahmen zum Infektionsschutz. 

Für alle ZUSCHAUER/INNEN:  2G+ Regelung  alle genesenen und geimpften Personen müssen zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen 

Immunisierten Zuschauer/innen (d.h. vollständig Geimpfte oder Genesene im Sinne der Corona VO) müssen vor dem Zutritt zu Amateur- und Jugendfußballspielen, Training etc. ab sofort zusätzlich einen negativen Antigen-Test nachzuweisen, der der max. 24 Stunden alt sein darf. Häusliche Tests werden nicht akzeptiert nur Tests von einer offiziellen Teststelle können akzeptiert werden.

Nicht-immunisierten Zuschauer/innen (d.h. nicht vollständig Geimpfte oder Genesene im Sinne der Corona VO) kann kein Zutritt gewährt werden. 

Schüler und Kinder unter 6 werden wie Geimpfte/Genesene behandelt. Für Personen unter 18 Jahren, die nicht mehr zur Schule gehen, reicht ein Antigen-Schnelltest, maximal 24 Stunden alt) 

Bitte beachtet, die durch  Corona-ALARMSTUFE II gültigen Bestimmungen (2Gplus für Zuschauer/innen) und alle gebotenen „Corona-Regeln“ konsequent und haltet die Impf- bzw. die Genesenennachweise, sowie die negativen Testnachweis vor dem Eingang bereit 

Auf dem Sportgelände muss der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden ! 

Für euer Verständnis bedanken wir uns recht herzlich.


Die Vorstandschaft des VfB Bretten

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